Informationen aus der Finanz- und Versicherungswelt

 


 

 

 

Frühjahrsputz für den Versicherungsordner

 

13.01.2012

 

Mehr als 2.100 Euro pro Jahr gibt jeder Deutsche durchschnittlich für private Versicherungen aus. Bei einem solchen Betrag sollte man meinen, dass die meisten auch gut versichert sind.

 

Das jedoch ist ein Trugschluss, so Thorsten Rudnik, Vorstand des Bundes der Versicherten (BdV): „Unsere tägliche Erfahrung zeigt, dass sicher 90% aller Haushalte falsch versichert sind und dafür noch zu viel bezahlen – das muss sich ändern.“

 

Trotz insgesamt 452 Millionen bestehender Versicherungsverträge in Deutschland sind die wichtigen existenziellen Risiken oft gar nicht oder nur unzureichend abgesichert. So haben zum Beispiel fast 30% aller deutschen Haushalte keine Privathaftpflichtversicherung. Sie leistet, wenn man einem anderen einen Schaden zufügt. „Und dabei geht es nicht um die heruntergeworfene Kaffeetasse, sondern um Schadensersatzansprüche, die gerade bei Personenschäden in die Millionen gehen können“, so Rudnik. Die Versicherung ist schon für 60 Euro im Jahr zu bekommen und gehört injeden Versicherungsordner.

 

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die das Einkommen sichert, wenn der Betroffene seinen Job aus gesundheitlichen Gründen aufgeben muss, besteht nur in ca. 20% aller Haushalte.

 

Eine Risikolebensversicherung, die die Hinterbliebenen im Todesfall absichern soll, ist bei vielen Familien zwar vorhanden. Meist ist die Versicherungssumme jedoch viel zu gering. „Verträge mit Versicherungssummen unter 100.000 Euro sind leider keine Seltenheit. Doch welche Familie ist mit diesem Betrag schon ausreichend abgesichert, falls der Haupternährer verstirbt?“ gibt Rudnik zu bedenken. Dabei ist der erforderliche Schutz mit einer Versicherungssumme von mindestens 200.000 Euro oft sogar ohne Mehraufwand finanzierbar. Denn die günstigste Police für einen 30-jährigen Nichtraucher ist schon ab rund 270 Euro im Jahr zu haben. Bei einem teuren Versicherer kostet der gleiche Schutz mit rund 1.070 Euro jedoch fast viermal so viel. „Allein dieses Beispiel zeigt, dass sich auch mit der Wahl des richtigen Versicherers oft viel Geld sparen lässt. Das kann dann bei Bedarf zur Schließung von wichtigen Versicherungslücken eingesetzt werden“, so Rudniks Tipp zum Versicherungs-Check.

 


 

Änderungen in der Altersvorsorge ab 2012

 

09.01.2012

 

Rentenalter, Riester, Steuern & Co. 2012

 

Im neuen Jahr treten einige Neuerungen rund ums Thema Altersvorsorge in Kraft: Allen voran die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre. Daneben werden sich Steuervergünstigungen für die Riester- und Rürup-Rente und der gesunkene Garantiezins künftig auf die Modelle der Absicherung im Alter auswirken.

 

Als Reaktion auf wirtschaftliche und demographische Entwicklungen wird nun ab 2012 das gesetzlichen Rentenalter von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Dabei wird in Etappen erhöht: Pro Jahrgang muss nach dem 65. Lebensjahr ein weiterer Monat gearbeitet werden. Diese Anhebungsformel verläuft proportional zum Geburtsjahrgang. Begonnen wird bei den 1947 Geborenen, sie müssen ab dem 65. Lebensjahr noch einen Monat mehr arbeiten, im Jahr 1948 Geborene zwei Monate mehr usw. Wer im Jahr 1964 oder später geboren ist, erhält seine volle Rente schließlich ab 67 Jahren. Steigt jemand zuvor aus dem Berufsleben aus, hat er mit Einbußen zu rechnen.

 

Anhebung des Rentenalters mit Auswirkungen auf Altersvorsorge

Die Anhebung hat Auswirkungen auf die staatlich geförderte Altersvorsorge. So verschiebt sich etwa der frühestmöglicher Auszahlungsbeginn der Riester-Rente von 60 auf 62 Jahre. Dies gilt lediglich für neu abgeschlossene Verträge ab dem 1. Januar 2012. Zeitigere Auszahlungstermine sind vereinbar, doch dabei entfallen solch staatliche Zuschüsse wie Grundförderung und Kinderzulagen.

Betroffen von der Regelung ist auch die betriebliche Altersvorsorge. Diese kann, wie die gesetzliche Rente, ab dem 01. Januar 2012 in neuen Verträgen erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.

 

Steuerliche Änderungen in der Altersvorsorge

Jeder Riester-Sparer hat zukünftig einen jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro einzuzahlen, um von der staatlichen Förderung profitieren zu dürfen. Das heißt, auch sogenannte „mittelbar Zulagenberechtigte“ müssen nun diesen Mindesteigenbeitrag leisten. Zuvor war es Eheleuten noch möglich, einen der Partner beitragsfrei zu stellen und dennoch die Zulagen erhalten. Falls keine oder zu geringe Eigenbeiträge gezahlt wurden, können diese nun auch nachträglich bis zum Beginn der ersten Rentenleistung noch entrichtet werden.

Daneben steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der betrieblichen Altersvorsorge leicht an: Einzahlungen mittels der betrieblichen Altersvorsorge in einen Rentenvertrag bleiben ab 2012 daher bis 2.866 Euro von steuer- und sozialabgabefrei.

Steuervorteile gibt es für Selbstständige bei der Rürup-Rente. Selbstständige zahlen gemeinhin nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein. Dennoch sie können ab 2012 74 Prozent ihrer Beitragszahlungen absetzen (bis zu einem Höchstbeitrag 20.000 Euro der Einzahlungen), die in einen Rentenvertrag investiert wurden. Bis 2025 steigt dieser absetzbare Anteil auf 100 Prozent.

Auch die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge werden im neuen Jahr steuerlich begünstigt: Bereits seit 2005 können Beiträge in die Rentenkasse als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Ab 2012 ist dies zu einem höheren Prozentsatz möglich: Jener Anteil, der steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt künftig um 2 Prozent pro Jahr an. 2025 sollen dann 100 Prozent geltend gemacht werden können.

Andererseits wird auch ein höherer Anteil der Rente steuerpflichtig. Jene, die im kommenden Jahr das Rentenalter erreichen, müssen sich mit einen niedrigeren steuerfreien Rentenanteil von 36 Prozent begnügen. 2005 erhielten Neurentner noch 50 Prozent des Rentenbetrages als lebenslangen Freibetrag zugesprochen.

 

Vertragsabschlüsse: Garantiezins sinkt

Der Garantiezins auf den eigenen Sparanteil wird zudem von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent gesenkt. Wer also einen Riester-Vertrag abschließt, kann nun mit 0,5 Prozent weniger Zinsen sicher rechnen. Dies betrifft nicht nur den Bereich der privaten Altersvorsorge, sondern gleichsam auch Vertragsabschlüsse in der Lebens­ver­si­che­rung.

 


 

Wechselkennzeichen ab 2012?

 

21.12.2011

 

Die Bundesregierung verspricht sich von der jetzt vom Bundesrat durchgewinkten Verordnung zur Einführung von Wechselkennzeichen neue Anreize für den Kauf umweltfreundlicher und sparsamer Autos zur innerstädtischen Nutzung. Die Versicherungswirtschaft steht der Neuerung eher verhalten gegenüber.

 

Der Bundesrat hat der von Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Peter Ramsauer (CSU) vorgelegten Verordnung zur Einführung von Wechselkennzeichen zugestimmt. Der Minister erklärte, das Wechselkennzeichen sei eine kleine, aber wirkungsvolle, bürgernahe Maßnahme. Künftig könne es ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge einer Klasse geben.

„Wir wollen damit die Nutzung mehrerer Fahrzeuge erleichtern und einen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeuges, etwa eines Elektroautos setzen“, so Ramsauer in Berlin zu dem vom Bundesrat in zahlreichen Punkten veränderten Fassung (Bundesratsdrucksache 709/11B).

Geführt werden kann das Wechselkennzeichen laut BMVBS an jeweils einem Fahrzeug. Dies könnten die Versicherer bei der Bemessung der Versicherungsprämie berücksichtigen. Das Wechselkennzeichen selbst besteht aus zwei Teilen: Während ein Teil am Fahrzeug verbleibt, macht das zweite als aufsteckbares Zusatzteil ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig. Voraussetzung für das Wechselkennzeichen ist, dass beide Fahrzeuge die gleiche Kennzeichengröße haben.

 

Eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sagte: „Wir haben immer gesagt: Wenn es der politische Wille ist, werden wir die Einführung konstruktiv unterstützen.“ Darauf seien die Versicherer auch vorbereitet.

Solange es keine besonderen Anreize gebe etwa in Form von Steuererleichterungen, fahre der Bürger mit dem normalen Kennzeichen aber besser. Er erspare sich das ständige Umstecken des Wechselelements.

Große Ersparnis durch Wechselkennzeichen unwahrscheinlich

Mit dem Wechselkennzeichen sollten die Verkehrsteilnehmer keine großen Hoffnungen auf Kostensenkungen verbinden, mahnte die GDV-Sprecherin. Dies liege unter anderem daran, dass die tatsächliche Fahrleistung eines Fahrzeugs bereits heute durch das Merkmal Kilometerfahrleistung im Tarif abgebildet werde.

Und in der Prämie für nur saisonal eingesetzte Fahrzeuge, wie etwa Wohnmobile, sei bereits berücksichtigt, dass diese nur wenige Monate im Jahr genutzt würden. Letztlich fehle für Nachlässe, die dem Risiko nicht angemessen seien, bei der derzeitigen Ertragssituation der Branche schlichtweg der Spielraum, denn der versicherungstechnische Verlust in der Kraftfahrtversicherung dürfte in diesem Jahr mindestens 1,3 Milliarden Euro betragen.

 


 

Unisex-Tarife: Für Verbraucher Nachteile

12.12.2011


Ab 21.12.2012 sollen in Europa nach Geschlecht differenzierte Tarife der Versicherer ungültig sein. Danach sind nur noch Unisex-Tarife angesagt. Jetzt zeigt der europäische Versicherungsverband CEA in Brüssel hier Nachteile für Verbraucher auf.
 
Der Begriff „Unisex-Tarif" ist hierzulande nicht nur für Versicherer ein Reizwort der besonderen Art, denn Unisex-Tarife sind ab 21.12.2012 auf EU-Ebene das Gebot der Stunde. Kurz davor hat nun der CEA europäische Versicherungsverband (www.cea.eu) hat zusammen mit der Europa-Abgeordneten Zita Gurmai in Brüssel eine Studie vorgestellt, die untersucht, welche wirtschaftlichen Auswirkungen das Verbot von Unisex-Tarifen auf die Versicherungskunden hat.
 
„Die Studie zeigt, dass das Verbot von Geschlechtsdifferenzierung eine Reihe von unbeabsichtigten, negativen Konsequenzen für Verbraucher, Versicherungsmärkte und die gesamte Gesellschaft hat," sagte die CEA-Generaldirektorin Michaela Koller bei der Präsentation der Studie „The impact of a ban on the use of gender in insurance", die das britische Beratungsunternehmen Oxera (www.oxera.com) erstellt hat. Thema war die wirtschaftliche Auswirkung obligatorischer Unisex-Tarife auf die Versicherungskunden.
 
Die wichtigsten Ergebnisse der Studie auf den Punkt gebracht: Je nach Versicherungsprodukt werden sich die Prämien - mal für Frauen, mal für Männer - erhöhen. Ursache hierfür sind laut Studie zwei Effekte:
 

  • Umverteilung: Die unterschiedlichen Prämien für Männer und Frauen müssen zu einer einheitlichen Prämie verbunden werden. Dabei werden die Prämien von dem Geschlecht mit dem höheren Risiko zum Geschlecht mit dem niedrigeren Risiko umverteilt.
     
  • Sicherheitszuschläge: Die Unternehmen wissen nicht, welchen Anteil die Geschlechter in ihrem Neugeschäft haben werden. Diese Unsicherheit erhöht das Risiko. Die Versicherer müssen dies in der Kalkulation berücksichtigen, damit sie Ihre Verpflichtungen gegenüber den Kunden erfüllen können. Deshalb müssen zusätzliche Sicherheiten einkalkuliert werden.

 

 Unisex-Tarife
Der Europäische Gerichtshof hat am 1.3.2011 entschieden, dass die Rechtsgrundlage, nach der Versicherer bislang in Europa nach Geschlecht differenzierte Tarife anbieten durften (Art. 5 Abs.2 der Gender-Richtlinie 2004/113 EG) „mit Wirkung vom 21.12.2012 ungültig ist". Nach dieser Regelung durften die Mitgliedsstaaten bisher geschlechtsdifferenzierte Versicherungsangebote dann zulassen, wenn das Geschlecht nachweislich ein bestimmender Risikofaktor ist und dies durch relevante und genaue versicherungsmathematische und statistische Daten untermauert werden kann.
Das in Oxford / Großbritannien beheimatete Beratungsunternehmen Oxera prognostiziert nach Auswertung der Daten aus verschiedenen europäischen Ländern folgende Auswirkungen allein aufgrund des Umverteilungseffektes:
  • in der privaten Rentenversicherung für Männer eine im Schnitt 5 % niedrigere Leistung.
  • in der Risikolebensversicherung für Frauen Prämienerhöhungen um mindestens 30 %.
  • in der Kfz-Versicherung für junge Frauen Prämienerhöhungen um mindestens 11 %.

Erfahrungen aus anderen Ländern (Niederlande, Belgien) zeigen laut Oxera zudem, dass Unisex-Tarife zu einem höheren durchschnittlichen Prämienniveau für beide Geschlechter führen. Grund hierfür sollen im Wesentlichen erforderliche Sicherheitszuschläge sein.

„Diese Veränderungen der Prämienhöhe werden das Verhalten der Verbraucher voraussichtlich verändern. Es könnte dazu führen, dass Verbraucher auf ausreichende Vorsorge verzichten, wenn sich die Produkte verteuern", sagt die CEA-Generaldirektorin.
  
  


 

Beitrag zur Rentenversicherung sinkt

17.11.2011

 

Mit Beginn des kommenden Jahres wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9% auf 19,6% gesenkt.

Der Grund für diese Beitragsanpassung liegt im Gesetz verankert, sobald die "RÜCKLAGEN" im gesetzlichen Rentenversicherungssystems mehr als 1 ½ Monatsausgaben beträgt muss  der Beitragssatz gesenkt werden. Ganz davon abgesehen, dass diese Regelung in Beachtung des Demographischen Wandels sehr bedenklich ist, habt diese finanzielle Entlastung nichts mit den geplanten Erleichtungen der Regierungsparteien zu tun.

 

Doch was bringt den Angestellten diese Rentenbeitragssenkung?

 

Brutto-VerdienstEntlastung/Monat  Brutto-Verdienst Entlastung/Monat 
1.000,00 €1,50 € 3.000,00 €4,50 €
1.200,00 €1,80 € 3.400,00 €5,10 €
1.800,00 €2,70 € 4.200,00 €6,30 €
2.400,00 €3,60 € 5.500,00 €8,25 €
2.500,00 €3,75 € über 5.600,00 € keine Entlastung

 

Angesichts dieser Entlastung darf sich allerdings nun keiner dem Irrglauben hingeben und denken, dass er alleine mit der gesetzlichen Rente seinen Lebensstandart im Alter halten werden kann. Das Gegenteil wird der Fall sein, da neben der Senkung des Beitrages auch auch die Rentenzahlungen an die Rentner angehoben werden sollen, was dazuführen wird, dass die Kassen bald wieder leer sind.

 

Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2013 steigen!

 

Bereits im jahr 2013 ist geplant, die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,1% anzuheben und eine geförderte private Pflegeversicherung (ähnlich wie die RiesterRente) einzuführen.

 

Unser Rat ist es sich nicht auf die gesetzlichen Systeme alleine zu verlassen, sondern mit einer gezielten Vorsorgestratgie auch privat vorzusorgen. Gerne helfen wir Ihnen dabei die richtige Strategie zu finden.

 

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Absenkung des Rechnungszinses zum 01.01.2012

19.10.2011

 

Wir möchten Ihnen heute die Neuerungen ab 01.01.2012 mitteilen. Folgende Änderungen für Neuverträge haben sich ergeben:

 

1.      Der Rechnungszins sinkt von 2,25 % auf 1,75 % 

Das bedeutet für Sie, zwischen 7 und 15% weniger Garantieleistungen aus Renten- und Lebensversicherungen oder zwischen 5 und 10% höhere Beiträge auf Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsrentenversicherungen

 

2.      Das Mindestendalter für die Altersvorsorge steigt von 60 auf 62 Jahre

Das bedeutet die garantierte Rente sinkt und die steuerlichen Vorteile können nur noch ab dem Alter 62 genutzt werden.

 

Wichtig!
Verträge die vor dem 01.01.2012 bestanden sind von den Änderungen nicht betroffen.

Sofern Sie also einen Ausbau Ihrer Altersvorsorge, oder die Absicherung gegen Biometrische Risiken planen, macht der Abschluss noch in 2011 durchaus Sinn.

 

Bei Interesse können Sie sich jederzeit an uns wenden. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

 

 


Frühjahrsputz für den Versicherungsordner

 

Hanauer Straße 17, 63739 Aschaffenburg, E-Mail: Mail@Reising-Finanz.de